Nur so zur Info: Verkauft man als ALG II Empfänger Dinge aus dem eigenen "Haushalt" bei eBay ist das eine Vermögensumwandlung und nicht auf die staatliche Zahlung anrechenbar. Dass das Jobcenter denoch versuchen wird die "Kunden" damit zu piesacken (z.B. auch indem man ihnen ein Gewerbe unterstellt) und ihnen das zustehende Geld zu streichen, steht auf einem anderen Blatt. Da heisst es sich gegen die Willkür zu wehren.