Dafür müsste es aber eben pornografisch sein und auch das unterliegt Definitionen, die aber hier nicht greifen dürften. Somit dürfte die Indizierungsgefahr auch eher gering sein und ein Strafbestand gar nicht vorliegt. Es kommt halt darauf an, wie explizit das Ganze dargestellt wird und ob es erregen soll oder nicht.