Ein paar weitere Antworten:
Die Veränderung von Bild und Ton jeder Art ist vom Lizenzgeber in fast allen Fällen untersagt. Sollte es Störungen oder etwaige Fehler geben, müssen wir neues Material in Japan anfordern.
Generell können wir nur mit dem Material arbeiten, welches wir vom Lizenzgeber bekommen. Sollte es mehrere und auch unterschiedliche Fassungen geben, muss individuell geklärt werden, welche Fassung wir erhalten. Manchmal kommt es vor, dass bestimmtes Material nicht mehr existiert oder die Rechtesituation für den deutschsprachigen Markt ungeklärt beziehungsweise fragwürdig ist. Solches Material verwenden zu wollen, wäre dann ein langwieriger Prozess.
Im speziellen Fall von „One Piece“ hat sich Toei selbst um die Synchronarbeiten gekümmert. Daher gehen wir davon aus, dass die Synchronfassung seitens Toei akzeptiert ist. Desweiteren ist die Bearbeitung von Material natürlich nicht „kostenlos“ – es fallen diverse Arbeitsstunden für das Schneiden, Codieren und Heraussuchen der Stellen an.
Dazu können wir leider keine Auskunft geben. Unsere Einkaufspreise und Konditionen bei Lieferanten sind Firmeninterna, die wir auch aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nicht öffentlich kundtun dürfen – weder als reale Zahlen noch als Schätzungen.
In der Regel werden die Synchronarbeiten etappenweise durchgeführt – meist in der Folgenanzahl, wie sie später auch auf einer Box oder Volume zu finden sind. Fertiggestellt wird die Synchronisation meist etwa 10 Wochen vor Erscheinungstermin. Das kann aber variieren.
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